Wie Deutschland im Namen der Terrorabwehr Innovationen abwürgt

Seit Samstag ist der neue Paragraph 202c StGB, der sogenannte Hackerparagraph rechtsgültig.

Danach soll die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden.

Das Problem dabei, solche Computerprogramme dienen nicht nur bösen Hackern als Werkzeug, sondern auch Systemadministratoren und Programmierern, die ihre Systeme sicherer machen wollen.

Aus Angst strafrechtlich belangt zu werden, haben bereits einige namhafte Projekte ihre Segel ganz gestrichen oder sind zumindest mit ihren Servern in die USA umgezogen.

Der renommierte Sicherheitsexperte Stefan Esser musste von seinem Projekt Month of PHP Bugs, auf der Sicherheitslücke in php beschrieben werden, alle konkreten Beispiele herunternehmen. Weil er Angst hatte, dafür ins Gefängnis zu kommen!
Ich habe das Gefühl, daß dieser Paragraph nicht unbedingt unsere Sicherheit (schon gar nicht die unserer Computerprogramme) erhöht.

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