Wenn ich das schon wieder im lawblog lese:
Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt.
Der Anwalt hatte sogar darauf hingewiesen, dass er die Bilder “online” verwenden will. Zu diesem Zweck erhielt er die Fotos auch auf CD, wofür er 30 Euro extra zahlte.
Das ist doch vollkommen absurd. Ich gehe bestimmt nicht mehr zu einem Photographen, um mir Passbilder zu machen. Darauf kann ich verzichten!
via querdenker.go-wow.de
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