Ein Existenzgründer, der sich mit einem Online-Handel für Gerätschaften zum Cannabisanbau selbständig gemacht hat, darf dafür keine staatliche Unterstützung bekommen.

Der Kläger bewege sich zumindest am Rande der Legalität, wenn er Artikel anbiete, die strafbare Handlungen wie die verbotene Herstellung von Cannabisprodukten ermögliche. Die öffentliche Förderung einer derartigen selbstständigen Tätigkeit sei nicht akzeptabel. Sie konterkariere staatliche Bemühungen zur Begrenzung des Drogenkonsums.

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