Mehrere deutsche Webhoster berichteten heise online, dass sie heute eine Abmahnung des Unternehmens Iglusoft GmbH in ihrem Fax-Eingang vorfanden. Grund waren die neuen, vor einem Monat in Kraft getretenen formale Anforderungen an Geschäfts-E-Mails. Die neuen Regelungen gelten für Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

Kaum jemand ist sich bewusst, daß eine GmbH jetzt zum Beispiel in jeder geschäftlichen Email nicht nur Rechtsform und Geschäftssitz offenlegen muß, sondern auch alle Geschäftsführer aufzuführen hat. Kurioserweise wusste dies scheinbar nicht mal das abmahnende Unternehmen.

Einen sehr ausführlichen Artikel zum Thema mit Muster-Email-Signaturen für fast alle gängigen Rechtsformen, nicht nur für Kleinunternehmer findet man hier auf heise resale.

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